Stellungnahme des VBE NRW zum Haushaltsgesetz 2020

18.10.2019

Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/7200,
sowie zum Haushaltsbegleitgesetz 2020,
Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 17/7203


Der VBE erkennt ausdrücklich an, dass die Landesregierung in ihrem Haushaltsentwurf für den Schulbereich erneut einen Zuwachs einplant - und zwar in Höhe von 6,5 Prozent und damit eine Investition in Bildung von rund 20 Milliarden Euro schafft.

Der VBE begrüßt ebenfalls, dass neue Stellen für die Schulen des Landes geschaffen werden sollen. Diese Stellen werden dringend benötigt, um kleinere Klassen sowie Inklusion zu ermöglichen und die Integrationsarbeit an Schulen zu stärken.

Es ist nur folgerichtig, dass eine Landesregierung, die weltbeste Bildung will, diese auch im Haushalt als Schwerpunkt abbildet. Insgesamt ist die Ausweitung der Stellen und die Erhöhung des Bildungshaushaltes zu begrüßen, jedoch ist die Ausgestaltung zu hinterfragen. Neue Stellen im Haushalt bedeuten leider heute und auch im Jahr 2020 noch kein neues Personal. Und es darf nicht sein, dass die Finanzmittel für unbesetzte Stellen im Lehrerbereich letztlich zur Konsolidierung des Gesamthaushaltes und damit zur Erreichung der „Schwarzen Null“ missbraucht werden.
Deshalb ist ein wichtiger Schritt auch, einen weiteren Schwerpunkt auf die Qualifizierung der Seiteneinsteigenden zu legen. Ressourcen und Modalitäten für eine zwingende Vorqualifizierung sind nach wie vor notwendig, scheinen aber in den Überlegungen zum Haushalt keine Rolle zu spielen.

Der Lehrkräftemangel ist auch langfristig zu betrachten. Daher ist die Schaffung von Stellen angesichts des aktuell bestehenden Fachkräftemangels allein nicht ausreichend bzw. zielführend. Die Lehrkräfte an allen Schulformen brauchen aufgrund des hohen Personalmangels jetzt Entlastung. Diese scheint aus unserer Sicht im Haushalt nicht ausreichend verankert zu sein.

Auffällig ist doch, dass es auf dem Markt zu wenige Lehrkräfte gibt - insbesondere für die Sekundarstufe I und für die Grundschulen. Der Landesregierung müsste es doch zu denken geben, dass es sich dabei genau um die Lehrämter handelt, die ein deutlich geringeres Einstiegsgehalt aufweisen als alle anderen Lehrämter. Sie ist daher gefordert, für diese Schulformen endlich die dringend notwendigen Anreize zu schaffen.

Um langfristig bestausgebildetes Personal für beste Bildung in allen Schulformen zu erhalten, muss die Ungerechtigkeit der Bezahlung der Lehrkräfte endlich aufgehoben werden, denn Lehramtsstudierende von heute sind die Lehrkräfte von morgen.
Es ist anzuerkennen, dass die Neuausrichtung der schulischen Inklusion einen weiteren haushalterischen Schwerpunkt bildet. Deshalb ist die Landesregierung gefordert, diese auf dem Papier eingestellten Stellen auch in reale Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal umzuwandeln.
 
Allerdings ist es im Bereich "Inklusion" sehr schwierig, die aktuellen Zahlen mit den Zahlen der letzten Haushalte zu vergleichen, weil ihre Darstellungsform verändert wurde. Im Bereich Grundschule gibt es beispielsweise einen angeblichen Anstieg um 661 Stellen, allerdings nur weil die Stellen für die Förderung AUSSERHALB von LES aktuell nun dazu gezählt werden. Das macht sich in der Tabelle natürlich gut, in den Schulen wird dadurch aber keine Stelle mehr geschaffen (Erläuterungsband S. 61).

Auffällig ist ebenfalls, dass Sozialpädagogische Fachkräfte, die im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler selbstverständlich auch im Gemeinsamen Lernen tätig sind, im Haushalt immer mehr dem Kapitel „Inklusion“ zugeordnet werden. Im Erläuterungsband (S. 73) werden sie sogar als "Multiprofessionelle Teams (Inklusion) an Grundschulen in der Schuleingangsphase" bezeichnet. Von daher ist zu befürchten, dass sie nicht mehr in ihrem originären und dringend benötigten Aufgabenfeld tätig sein werden, sondern dass sie immer mehr sonderpädagogische Expertise unterstützen oder sogar ersetzen sollen.

Zudem lassen die Veröffentlichung und Umsetzung des Masterplans Grundschule noch immer auf sich warten. Der Masterplan Grundschule muss dringend eine Aufstockung und die notwendige Entlastung des in dieser Schulform tätigen Personals beinhalten. So sollte zum Beispiel der bereits begonnene und äußerst sinnvolle Weg des Stellen-ausbaus für Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase an den Grund-schulen fortgesetzt werden. Diese Fachkräfte unterstützen unsere Grundschulen, die bereits einen Personalnotstand haben, wodurch ihre wertvolle Bildungsarbeit erschwert wird. Wir brauchen beste Bildung von Anfang an. Ob die Aussage der Ministerin, die Stellen für Sozialpädagogische Fachkräfte und weiteres unterstützendes Personal im Zusammenhang mit dem Masterplan Grundschule zur Verfügung zu stellen, auch tatsächlich realisiert wird, wird der VBE sehr genau beobachten und bei Bedarf einfordern.

Im Rahmen des Aktionsplans Gewaltprävention werden 50 zusätzliche Stellen für Schulpsychologie im Haushaltsentwurf ausgewiesen. Diesen dringend benötigten Stellenausbau im Bereich Schulpsychologie begrüßt der VBE ausdrücklich.

Der VBE fordert die Landesregierung auf, im vorliegenden Haushalt die Finanzmittel einzustellen, die der hauseigenen Lehrerbedarfsprognose wirksam entgegensteuern können. Dazu gehört in erster Linie die Umsetzung der Forderung des gleichen Lohns für gleiche Arbeit, denn Lehrkräfte gewinnt das Land nicht durch weitere Einstellungen von Stellen in den aktuellen Haushalt. Erst wenn diese mit deutlichen Maßnahmen ver-bunden sind, die den Lehrerberuf insbesondere in der Grundschule und in der Sekundarstufe I attraktiver machen, kann Nordrhein-Westfalen den Lehrkräftemangel in den Griff bekommen.

Für den VBE ist unverzichtbar, dass mit dem Einbringen des aktuellen Haushalts zumindest ein verbindlicher Zeitplan für die Umsetzung des gleichen Lohns für gleiche Arbeit durch die Landesregierung vorgelegt wird. Wir vermissen von den regierenden Parteien hierzu klare Aussagen. Die bisher zu dieser Thematik durchgeführten Anhörungen erwecken vielmehr den Eindruck, dass einige Landtagsabgeordnete die massi-ven Auswirkungen des Lehrkräftemangels noch immer nicht verstanden haben. Die Zeit des Redens muss endgültig vorbei sein. Handeln ist gefragt – und zwar jetzt, damit die Versorgung aller Schulen mit entsprechend ausgebildeten bzw. qualifizierten Lehrkräften zeitnah gewährleistet wird.

In das Maßnahmenpaket zur Beseitigung des Lehrkräftemangels sind auch die Univer-sitäten einzubeziehen, damit die Studienkapazitäten schnellstmöglich dem tatsächli-chen Bedarf angepasst werden können.

Darüber hinaus fordert der VBE, dass mit dem vorliegenden Haushalt endlich auch die Ungerechtigkeit in der Bezahlung der Fachleitungen beseitigt wird. Diese Expertinnen und Experten der Lehrerausbildung verdienen für ihre Arbeit ebenfalls die entsprechende Wertschätzung – und zwar ein Beförderungsamt unabhängig von der Schulform. Und gerade in den herausfordernden Zeiten des sogenannten Seiteneinstiegs sind diese Fachleute gefragt. Auch in den Zentren für schulpraktische Lehrerbildung muss end-lich das Motto gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

Ziel der Landesregierung muss es sein, ihr Thema des Koalitionsvertrags endlich umzusetzen und NRW zu einem Land des Aufstiegs durch Bildung zu machen. Momentan ist davon in dem vorgelegten Haushaltsentwurf nichts zu spüren. Erschreckend ist, dass in dieser Frage einige Bundesländer mittlerweile mehr als einen Schritt dem Land NRW voraus sind. Die Landesregierung muss aufpassen, dass es künftig nicht heißt:
NRW – Land des Ausstiegs aus der Bildungsgerechtigkeit.


11.10.2019

Stefan Behlau
Vorsitzender

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