Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetzentwurf Gleicher Lohn für Gleiche Arbeit – Anpassung der Lehrerbesoldung an ihre Ausbildung

07.05.2018

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD (Lehrerbesoldungsgleichstellungsgesetz)
Drucksache 17/1817

Anhörung von Sachverständigen im Haushalts- und Finanzausschuss
am 08.05.18, 13:30 Uhr

Der VBE bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Wir teilen die Auffassung, dass aus dem 2009 in Kraft getretenen Lehrerausbildungsgesetz und der damit verbundenen gleichwertigen und gleich langen universitären Ausbildung nun endlich auch die besoldungsrechtlichen Konsequenzen gezogen werden müssen – und zwar eine gleiche Besoldung aller Lehrkräfte unabhängig von der Schulform. Diese Einschätzung konnte der VBE bereits im Jahr 2011 mit einem wissenschaftlichen Gutachten durch Professor Dr. Gusy belegen, das bis heute nichts von seiner Aktualität eingebüßt hat.

Vor diesem Hintergrund stellt sich für uns allerdings auch die Frage, warum die alte Landesregierung unter Federführung der SPD in ihrer Amtszeit nicht bereits die entsprechenden Schritte eingeleitet hat. Auch der vorgelegte Gesetzentwurf greift aus unserer Sicht viel zu kurz. Ein Lehrerbesoldungsgleichstellungsgesetz, das nur die Anpassung der Lehrerbesoldung an die neue Ausbildung in den Blick nimmt, ist aus Sicht des VBE ein Schlag ins Gesicht der seit langem im Dienst befindlichen Kolleginnen und Kollegen. Sowohl die Opposition als auch die Landesregierung sollten die in dieser Frage angestaute Emotionalität und Empörung der Kolleginnen und Kollegen über die seit Jahren/Jahrzehnten andauernde ungerechte Besoldung in den Schulen unseres Landes nicht unterschätzen. Erschwerend kommt noch hinzu, dass sich Bezahlung und wöchentliche Unterrichtsverpflichtung in einem antiproportionalen Verhältnis befinden.

Da reicht es nicht, mit einem Federstrich ein Gesetz auf den Weg zu bringen, das weder die gesamten laufbahnrechtlichen Auswirkungen in den Blick nimmt noch aktuelles Datenmaterial zur Erstellung eines belastbaren Finanzplans enthält.

Für den VBE ist es unerlässlich, dass die gleiche Besoldung für die nach dem neuen Lehrerausbildungsgesetz eingestellten Lehrkräfte zeitnah nach A 13 Z unabhängig von der Schulform zu erfolgen hat, wenn sich die Landesregierung nicht dem Vorwurf des Verfassungsbruchs und zahlreicher Klageverfahren aussetzen will.

Gleichzeitig ist es für den VBE aber auch unabdingbar, dass Bestandslehrkräfte, die seit vielen Jahren trotz aller Herausforderungen und schlechter Rahmenbedingungen gute pädagogische Arbeit geleistet haben, endlich auch eine entsprechende monetäre Wertschätzung erfahren. Über Art, Umfang und zeitliche Umsetzung einer besseren Bezahlung auch für die Bestandslehrkräfte gilt es ein Gesamtpaket vorzulegen, das im Übrigen auch die Einrichtung eines Beförderungsamtes für alle Fachleiterinnen und Fachleiter unabhängig von dem jeweiligen Lehramt enthalten muss.

Die Landesregierung hat u.a. mit ihrer aktuellen Lehrerbedarfsprognose einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan, um die entstehenden Kosten abschätzen und realistische Zahlen in die Haushalte einstellen zu können. Jetzt ist es an der Zeit, dass Landesregierung und Opposition sich gemeinsam für eine gerechte Bezahlung aller Lehrkräfte auf den Weg machen. Sie können sicher sein, dass der VBE dabei ein kritischer, aber konstruktiver Wegbegleiter sein wird.


04.05.2018
Stefan Behlau
Landesvorsitzender VBE NRW

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